Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand als autonomes Wahlorgan.
Aufgrund der Verpflichtung zur geheimen Stimmabgabe ist höchstens die Mitnahme von Kleinkindern in die Wahlkabine zulässig.
Wähler*innen, die ihrem Kind die Wahl näher bringen möchten, kann gerne für die Zeit nach der Stimmabgabe ein als solcher gekennzeichneter MUSTER-Stimmzettel mitgegeben werden.