Darf ein Kind mit in die Wahlkabine?

Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand als autonomes Wahlorgan. 

Aufgrund der Verpflichtung zur geheimen Stimmabgabe ist höchstens die Mitnahme von Kleinkindern in die Wahlkabine zulässig.

Wähler*innen, die ihrem Kind die Wahl näher bringen möchten, kann gerne für die Zeit nach der Stimmabgabe ein als solcher gekennzeichneter MUSTER-Stimmzettel mitgegeben werden.