Grundsätzlich Nein.
Ist die Person, die vor Ihnen steht, aber Wahlscheininhaber*in und ist der Wahlschein für Ihren Stimmbezirk/Wahlbezirk/Wahlkreis ausgestellt, können Sie der Person anbieten, vor Ort zu wählen (= Umwandlung von Briefwahl in Urnenwahl). Der Wahlschein muss einbehalten werden, die übrigen Briefwahlunterlagen (Stimmzettel im Umschlag) müssen von der/dem Wahlscheininhaber*in selbst vernichtet werden.
Handelt es sich um den Wahlbrief für eine andere Person, so muss dieser Wahlbrief bis 18 Uhr beim Wahlamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn abgegeben worden sein. Die Verantwortung dafür liegt bei den Briefwähler*innen selbst.