Sofern die gesetzliche Mindestanzahl von 3 Wahlhelfenden während der Wahlhandlung bzw. 5 Wahlhelfenden zur Auszählung gegeben ist, vermerken Sie den Ausfall in der Niederschrift.
Wichtig: es müssen aber in jedem Fall die Wahlvorsteher*innen und die Schriftführer*innen oder aber deren jeweilige Stellvertreter*innen anwesend sein.
Wird die Mindestanzahl jedoch unterschritten, rufen Sie umgehend in der Wahlzentrale unter der Rufnummer 0228 773501 (Wahlhelfenden-Team) an.