Die Wählerin bzw. der Wähler steht nicht im Wählerverzeichnis - auch nicht im Nachtrag. Was ist zu tun?

Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung von Fristen hätte diese Person nachträglich auf schriftlichen Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können. Am Wahltag ist das nicht mehr möglich, da sämtliche Fristen abgelaufen sind.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Wahlzentrale unter der Rufnummer 0228 77-6644.

Wichtig: Der Wahlvorstand ist nicht befugt, Personen, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, am Wahltag selbstständig nachzutragen! Zur Stimmabgabe ist nur zuzulassen, wer im Wählerverzeichnis des jeweiligen Stimmbezirks/Wahlbezirks eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein für den Wahlkreis vorlegt.