Die Zahl der Stimmabgabevermerke stimmt nicht mit den Stimmzetteln überein.

Stimmen die Zahlen nach einmaliger Zählung nicht überein, wurde vermutlich ein Stimmabgabevermerk vergessen oder zuviel erstellt. Es gilt dann die Anzahl der Stimmzettel als Zahl der Wähler*innen. Die "Nicht"übereinstimmung ist in der Wahlniederschrift zu dokumentieren und zu begründen.