Die Wähler*innen haben mit der Wahlbenachrichtigung den Hinweis erhalten, ob ihr Wahlraum barrierefrei ist. Ist ein Wahlraum als nicht barrierefrei gekennzeichnet, besteht im Vorfeld die Möglichkeit, die Übersendung von Briefwahlunterlagen oder die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen.
Unter Vorlage des Wahlscheines ist eine Wahl in einem beliebigen Wahlraum des gleichen Wahlkreises möglich, so dass die Person dann einen barrierefreien Wahlraum auswählen kann.
Im Zweifelsfall rufen Sie in der Wahlzentrale unter der Rufnummer 0228 776644 an.