Eine Person verbreitet während der Wahlhandlung Unruhe und stört den allgemeinen Wahlbetrieb. Wie ist vorzugehen?

Fordern Sie die Person auf, die Störung zu unterlassen. Gegebenenfalls üben Sie Ihr Hausrecht aus und verweisen die Person des Wahlraumes.

Gelingt dies nicht, so schalten Sie bitte die Polizei ein und unterrichten die Wahlzentrale unter 0228 776644 über den Vorfall.