Eine Wählerin bzw. ein Wähler hat den Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) verloren oder gar nicht erst erhalten, möchte aber in meinem Stimmbezirk/Wahlbezirk nun wählen. Darf diese Person das?

Nein! Personen, die am Wahltag in Ihrem Stimmbezirk/Wahlbezirk wählen wollen und den Sperrvermerk "W" (Wahlschein) im Wählerverzeichnis eingetragen haben müssen einen entsprechenden Wahlschein vorlegen, um an der Stimmabgabe teilzunehmen. 

Können Personen ihren Wahlschein nicht vorlegen, weil sie ihn verloren oder nicht erhalten haben, sind sie vom Wahlvorstand zurückzuweisen und können ihre Stimme zu dieser Wahl nicht mehr abgeben.