Eine Wählerin bzw. ein Wähler hat keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Darf diese Person dennoch an der Wahl teilnehmen?

Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich der Hinweis, dass Wähler*innen im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Haben Wähler*innen keine Wahlbenachrichtigung erhalten, können sie das Wählerverzeichnis an - vom Wahlamt veröffentlichten - Werktagen vor der Wahl einsehen und prüfen, ob sie dort eingetragen sind. 

Am Wahltag benötigten sie dann lediglich ein Ausweisdokument (z. B. Führerschein, Personalausweis), um sich legitimieren zu können.