Eine Wählerin bzw. ein Wähler hat sich bei der Stimmabgabe verschrieben und bittet um eine neuen leeren Stimmzettel. Darf ich dieser Person einen neuen Stimmzettel aushändigen?

Ja, auf Wunsch der wählenden Person dürfen Sie ihr einen neuen leeren Stimmzettel geben, wenn diese den Stimmzettel falsch gekennzeichnet hat. Im Austausch gegen einen neuen Stimmzettel ist der alte Stimmzettel von dieser Person selbst im Beisein eines Wahlvorstandsmitgliedes zu vernichten. Ein neuer Stimmzettel kann daher nur vor dem Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne ausgehändigt werden.