Eine Wählerin bzw. ein Wähler ist umgezogen. Kann diese Person noch wählen?

Grundsätzlich verliert diese Person ihr Wahlrecht nicht. 

Wie sie ihr Wahlrecht bei Umzug behalten und ausüben kann, hängt von der jeweiligen Wahl ab. 

Nähere Informationen dazu erhält sie beim Wahlamt.