Eine Wählerin bzw. ein Wähler möchte wählen, hat jedoch bereits einen Stimmabgabevermerk (Haken) im Wählerverzeichnis. Wie ist vorzugehen?

Letztendlich entscheidet der Wahlvorstand als autonome Einrichtung in diesen Fällen. Prüfen Sie, ob ein Stimmabgabevermerk möglicherweise in der falschen Zeile vorgenommen wurde.

Es gilt der Grundsatz, dass alle Wähler*innen nur einmal zur Wahl zugelassen sind. 

Holen Sie sich eine schriftliche Erklärung der Person ein, dass diese noch nicht gewählt hat.