Letztendlich entscheidet der Wahlvorstand als autonome Einrichtung in diesen Fällen. Prüfen Sie, ob ein Stimmabgabevermerk möglicherweise in der falschen Zeile vorgenommen wurde.
Es gilt der Grundsatz, dass alle Wähler*innen nur einmal zur Wahl zugelassen sind.
Holen Sie sich eine schriftliche Erklärung der Person ein, dass diese noch nicht gewählt hat.