Eine wahlhelfende Person ist nicht in der Lage, ihr Amt auszufüllen. Was ist zu tun?

Als Wahlvorsteher*in können Sie ein Mitglied des Wahlvorstandes von seinen Aufgaben entbinden, wenn die Person dazu nicht geeignet ist (z. B. wegen Alkoholmissbrauchs). 

Nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der Wahlzentrale unter der Rufnummer 0228 773501 auf.