An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Eingeteilte Mitglieder des Wahlvorstandes sind morgens nicht erschienen. Was kann ich tun?
Rufen Sie rechtzeitig, bis spätestens 8 Uhr, in der Wahlzentrale unter der Nummer 0228 773501 an.