Ich bin als Wahlhelfer*in berufen worden. Kann ich ablehnen?

Grundsätzlich nicht. 

Wahlhelfer*innen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Alle Wahlberechtigt*innen sind zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet.

Eine Ablehnung kommt nur aus wichtigem Grund in Betracht.

Informationen erhalten Sie bei dem Wahlhelfenden-Team unter der Rufnummer 0228 773501.