Grundsätzlich nicht.
Wahlhelfer*innen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Alle Wahlberechtigt*innen sind zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet.
Eine Ablehnung kommt nur aus wichtigem Grund in Betracht.
Informationen erhalten Sie bei dem Wahlhelfenden-Team unter der Rufnummer 0228 773501.