Die Wahlurne darf nicht vor Ende der Wahlhandlung geöffnet werden.
Die betroffene Person muss zur Auszählung erscheinen oder kann den Ausweis ab dem nächsten Werktag im Wahlamt abholen.
Die Wahlurne darf nicht vor Ende der Wahlhandlung geöffnet werden.
Die betroffene Person muss zur Auszählung erscheinen oder kann den Ausweis ab dem nächsten Werktag im Wahlamt abholen.