Müssen Wahlvorsteher*innen die Beisitzer*innen vereidigen?

Es handelt sich nicht um eine Vereidigung, sondern lediglich um eine Verpflichtung.

Vor Beginn der Wahlhandlung müssen die Wahlvorsteher*innen den Wahlvorstand zur Verschwiegenheit und zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes verpflichten.

Das gilt für die Vormittags- und die Nachmittagsschicht.