Nein - der Einsatz erfolgt in zwei Schichten. Die erste Gruppe übernimmt die erste Schicht. Mittags erfolgt ein Wechsel der Gruppe.
Die Einteilung wird im Vorfeld der Wahl von den Wahlvorsteher*innen mit allen Mitgliedern des Wahlvorstandes abgestimmt.
Zum Ende der Wahlhandlung müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes, mindestens jedoch 5 Personen (darunter der Wahlvorsteher*in und Schriftführer*in oder deren jeweilige Stellvertreter*innen), wieder anwesend sein.