Muss ich Wahlwerbung am und im Wahlraum / Gebäude entfernen?

Der Wahlraum ist eine politisch "neutrale Zone" und darf demnach nicht mit Parteienwerbung oder sonstigen Beeinflussungen in Verbindung stehen. Entsprechende Schilder, Plakate, Aufkleber etc. müssen Sie also beseitigen. 

"Wahlwerbung" ist in und an Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden, verboten. Darüber hinaus ist "Wahlwerbung" vor dem Zugang zum Gebäude nicht erlaubt.

Bitte dokumentieren Sie die Entfernung der Wahlwerbung - sofern möglich - mit Fotos.

Sollte Ihnen die Beseitigung der Wahlwerbung nicht möglich sein, nehmen Sie Kontakt mit der Wahlzentrale auf unter 0228 776644.