Pressevertreter*innen möchten Fotos/Filmaufnahmen im Wahlraum machen? Wie verhalte ich mich?

Das Wahlgeheimnis ist zu wahren. Fotos/Filmaufnahmen von Personen sind nur dann erlaubt, wenn diese einverstanden sind. 

Die Wahlhandlung (hinter oder in der Wahlkabine) und/oder das Wählerverzeichnis darf/dürfen nicht fotografiert bzw. gefilmt werden.