Der Wahlvorstand prüft und überwacht die Wahlhandlung in dem jeweiligen Wahlraum. Darüber hinaus stellt er das Wahlergebnis für den jeweiligen Stimmbezirk/Wahlbezirk fest.
Während und nach der Wahlhandlung hat er im Rahmen seiner Funktion diverse Entscheidungen zu treffen (z. B. über die Wahlberechtigung von Personen oder die Gültigkeit eines Stimmzettels).