Wie gehe ich mit beeinflussender Parteienwerbung im / am Wahlraum um?

Der Wahlraum ist eine politisch "neutrale Zone" und darf demnach nicht mit Parteienwerbung oder sonstigen Beeinflussungen in Verbindung stehen. Entsprechende Schilder, Plakate, Aufkleber etc. sind dementsprechend zu beseitigen. Auch vor dem Zugang zum Gebäude ist "Wahlwerbung" nicht erlaubt..

Bitte dokumentieren Sie die Entfernung -sofern möglich- mit Fotos. 

Sollte Ihnen die Beseitigung der Wahlwerbung nicht möglich sein, nehmen Sie Kontakt zur Wahlzentrale auf unter der Rufnummer 0228  776644.