Abgeordnete

 

 

Regelung zur Landtagswahl

Abgeordnete sind Mitglieder des Landtags (MdL).

Abgeordnete werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und sind als Vertreter des Volkes des Landes Nordrhein-Westfalen weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).

Regelung zur Europawahl

Abgeordnete sind Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europaabgeordnete/Europaparlamentarier).

Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Abgeordnete im Kommunalrecht werden als Stadtrat (Stadtverordnete) bezeichnet.

Die Wahl der Stadträte (Mitglieder im Rat der Stadt) erfolgt alle fünf Jahre.

Damit die Wahl- und Amtsperioden sowie die Wahltermine der Räte bzw. der (Ober-)Bürgermeister und Landräte gekoppelt sind, betrug die Dauer der Wahlperiode der im Mai 2014 gewählten Vertretungen sechs Jahre (und endete am 31. Oktober 2020). 

Seit 2020 (13. September) werden dann auch die (Ober-)Bürgermeister und Landräte am Tag der Kommunalwahl gewählt.

Regelung zur Bundestagswahl

Abgeordnete sind Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB).

Abgeordnete werden alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).