Die Mitglieder des Wahlvorstandes bekommen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein "Erfrischungsgeld". Es dient u. a. als Aufwandsentschädigung für Verpflegungskosten am Wahltag. Die Höhe ist abhängig von der Funktion und variiert von Kommune zu Kommune.
Siehe ehrenamtliche Tätigkeit.