Erst- und Zweitstimme

 

Achtung! Hier unterscheiden sich die verschiedenen Wahlen!

Regelung zur Landtagswahl

Das Zweistimmensystem wird bei Landtagswahlen innerhalb NRWs angewandt

Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man eine/n Wahlkreisbewerber/in. Wahlkreisbewerbende, die die meisten Erststimmen auf sich vereinen, erhalten ein Direktmandat für den Landtag. Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region im Landtag vertreten ist.

Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) entscheiden sich die Wähler*innen nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge der Personen auf der Landesliste wird von den Parteien in einer Mitgliederversammlung festgelegt.

Regelung zur Europawahl

Bei der Europawahl kann nur eine Stimme für eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung abgegeben werden. Es gibt somit kein Zweistimmensystem.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Bei den Kommunalwahlen werden entweder Listen- (Stadtrat, Bezirksvertretung, Integrationsrat) oder Personenwahlen (Oberbürgermeister*in) durchgeführt, bei denen pro Stimmzettel nur eine Stimme abgegeben werden kann.

Pro Stimmzettel erfolgt somit eine separate Wahl, d. h. es gibt bei Kommunalwahlen kein Zweistimmensystem.

Regelung zur Bundestagswahl

Das Zweistimmensystem wird bei Bundestagswahlen angewandt

Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man eine/n Wahlkreisbewerber/in. Wahlkreisbewerbende, die die meisten Erststimmen auf sich vereinen, erhalten ein Direktmandat für den Bundestag. Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist.

Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) entscheiden sich die Wähler*innen nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge der Personen auf der Landesliste wird von den Parteien in einer Mitgliederversammlung festgelegt.