Achtung! Hier unterscheiden sich die verschiedenen Wahlen!
Regelung zur Europawahl
Bei der Europawahl kann nur eine Stimme für eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung abgegeben werden. Es gibt somit kein Zweistimmensystem.
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Bei den Kommunalwahlen werden entweder Listen- (Stadtrat, Bezirksvertretung, Integrationsrat) oder Personenwahlen (Oberbürgermeister*in) durchgeführt, bei denen pro Stimmzettel nur eine Stimme abgegeben werden kann.
Pro Stimmzettel erfolgt somit eine separate Wahl, d. h. es gibt bei Kommunalwahlen kein Zweistimmensystem.