Sobald die Wahlzeit um 18 Uhr beendet ist, geben die Wahlvorstehenden dies bekannt. Nun dürfen nur noch die Personen wählen, die sich noch im Wahlraum befinden.
Der Zutritt zum Wahlraum wird folglich so lange versperrt, bis diese Wählenden ihre Stimmen abgegeben haben. Erst im Anschluss daran erklären die Wahlvorstehenden die Wahlhandlung für geschlossen.
Die Öffentlichkeit wird nun zur anschließenden Stimmenauszählung und Ergebnisermittlung wieder hergestellt. Das bedeutet, der Zutritt zum Wahlraum wird wieder frei gegeben.