Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel geordnet nach Wahlvorschlägen verpackt. Hierzu liegen diverse Verpackungsmaterialien (Versandumschläge etc.) bereit. Ungekennzeichnete und damit ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen und dem Wahlamt übergeben. Alle übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungsbriefe, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden ebenfalls dem Wahlamt übergeben.
Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt. Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände dem Leitfaden entnehmen.