Wahlkreise

 

 

Regelung zur Landtagswahl

Das Wahlgebiet - sprich das Land Nordrhein-Westfalen - wird zur Durchführung der Landtagswahl in Landtagswahlkreise eingeteilt. Die Stadt Bonn ist in zwei Landtagswahlkreise unterteilt. Für jeden dieser Wahlkreise ziehen jeweils eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat in den Landtag ein.

Regelung zur Europawahl

Bei der Europawahl ist Bonn ein Wahlkreis, die "kreisfreie Bundesstadt Bonn".

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Das Wahlgebiet - sprich das Stadtgebiet - wird zur Durchführung der Kommunalwahlen in Kommunalwahlbezirke eingeteilt. Die Stadt Bonn bildet zu den  Kommunalwahlen insgesamt 33 Kommunalwahlbezirke. Die Kommunalwahlbezirke werden jeweils in Stimmbezirke unterteilt, für die ein Wahlvorstand gebildet und ein Wahlraum bereit gestellt werden muss. Für jeden Kommunalwahlbezirk zieht eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat in den Rat der Stadt Bonn ein. 

Bei der Wahl der Bezirksvertretungen Bonn / Bad Godesberg / Beuel und Hardtberg ist der jeweilige Stadtbezirk das Wahlgebiet. Bei der Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters ist das gesamt Stadtgebiet das Wahlgebiet.

Regelung zur Bundestagswahl

Das Wahlgebiet - sprich die Bundesrepublik Deutschland - wird zur Durchführung der Bundestagswahl in Bundestagswahlkreise eingeteilt. Die Stadt Bonn ist der Wahlkreis 96 Bonn. Für jeden dieser Wahlkreise zieht eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat (ermittelt über die Auszählung der Erststimmen) in den Bundestag ein.