Wahlurne

Die Wahlurne muss ein verschließbarer Gegenstand sein, der mit einem - abnehmbaren - Deckel versehen ist. Im Deckel muss ein schmaler Spalt vorhanden sein, durch die jeweiligen Wählenden ihre Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen können.

Der Wahlvorstand überprüft vor Beginn der Wahlhandlung (8 Uhr), ob die Wahlurne leer ist und verschließen diese anschließend mit einem Schloss und die Wahlvorsteher*innen nehmen den Schlüssel in Verwahrung. 

Die Wahlurne darf während der Wahlhandlung (8 bis 18 Uhr) nicht geöffnet werden.