Bei allen Wahlen (Kommunalwahlen, Landtagswahl, Bundestagswahl und Europawahl) können Wahlberechtigte am Wahltag von 8 - 18 Uhr in den Wahlräumen ihre Stimme(n) abgeben. Dieser Zeitraum wird als Wahlzeit bezeichnet.
Bei allen Wahlen (Kommunalwahlen, Landtagswahl, Bundestagswahl und Europawahl) können Wahlberechtigte am Wahltag von 8 - 18 Uhr in den Wahlräumen ihre Stimme(n) abgeben. Dieser Zeitraum wird als Wahlzeit bezeichnet.