Wahlvorstand

Frage 1 von 21

Frage 1

Beginnt der Dienst der Wahlvorsteherin bzw. des Wahlvorstehers am Sonntagmorgen um 8.00 Uhr?

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Antwort

Nein, denn vor Beginn der Wahlhandlung müssen die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes den Wahlraum einrichten.

Ja, denn um 8 Uhr beginnt die Wahlhandlung.

Ja, wenn die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher alle vorbereitenden Aufgaben bereits auf die anderen Mitglieder des Wahlvorstandes verteilt hat und diese sich schon darum kümmern werden.

Nein, die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher muss sich vor dem Wahltag bereits mit den Hausmeister*innen/ Verwalter*innen zwecks Abstimmung des Auf- und Abschließens des Wahlraumes am Sonntag in Verbindung setzen.