Stimmenauszählung

Frage 1 von 17

Frage 1

Wann darf mit der Auszählung der Stimmen begonnen werden?

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Antwort

Wenn alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben haben.

Wenn sich abzeichnet, dass keine Wähler*innen mehr zur Wahl erscheinen werden (z. B. bei schlechtem Wetter).

Nach dem Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr.

Wähler*innen, die sich um 18:00 Uhr noch im Wahlraum befinden, dürfen noch ihre Stimme abgeben.

Wenn der Wahlvorstand dieses mindestens mehrheitlich beschließt.